Klare Verhältnisse,
bevor der erste Stein fällt.

Gute Zusammenarbeit beginnt mit klaren Spielregeln. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alles von Angebot bis Zahlung – damit du weißt, woran du bist, und wir uns voll auf das konzentrieren können, was wir am besten können: bauen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der WeberBau GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Bauleistungen, Sanitär- und Heizungsinstallationen sowie sämtliche damit verbundene Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Überschreitungen eines unverbindlichen Kostenvoranschlags sind unverzüglich mitzuteilen, wenn die voraussichtliche Überschreitung mehr als 15 % beträgt (§ 1170a ABGB).

3. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %). Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet (§ 456 UGB). Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Mahnpauschale von 40 Euro gemäß § 458 UGB zu verlangen.

5. Ausführungsfristen

Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht anders angegeben. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder unvorhersehbarer Umstände berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über solche Verzögerungen unverzüglich informieren.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden. Dazu gehören insbesondere die Zugänglichkeit der Baustelle, die Bereitstellung von Wasser- und Stromanschlüssen sowie die rechtzeitige Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen. Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre für unbewegliche und zwei Jahre für bewegliche Sachen ab Abnahme der Leistung. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat das Recht, Mängel nach seiner Wahl durch Verbesserung oder Austausch zu beheben.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Personenschäden. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zu versichern.

10. Rücktritt und Kündigung

Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, solange das Werk nicht vollendet ist (§ 1168 ABGB). In diesem Fall ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer die bereits erbrachten Leistungen sowie den entgangenen Gewinn zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Auftraggeber trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

11. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des UGB ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: März 2026

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